Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit geben wir Ihnen bekannt, das Botschaften, Konsulate und Personen des diplomatischen Chors alleinig berechtigt sind, Tätigkeiten für den Staat Guinea-Bissau auszuführen.
Personen die nicht auf der Regierungsseite aufgeführt sind haben keinerlei diplomatischen Rechte oder Vorrechte.
Inbesondere Passausstellungen, Verlängerung von Pässen, dürfen nur von Botschaften und Konsulate vorgenommen werden.
Eröffnungen von Botschaften und Konsulaten bedürfen der Genehmigung der Regierung, bitten wenden Sie sich bei Fragen an die Botschaften, Konsulate und den Sonderberatern der Regierung. ( siehe E-mail)
Regierung von Guinea- Bissau
Der Präsident







